Allgemeine Geschäftssedingung (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1.

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfol-genden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Fol-genden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Fotograf Timo Barwitzki im Folgen-den: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wur-den oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belich-tete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Broschüren und Flyer, digitale Bil-der in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. Vertragsschluss

2.1.

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zu-stande:

2.2.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragneh-mer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftrag-nehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3.

Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auf-tragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ab-lauf dieser Frist erlischt das Angebot.

2.4.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.5.

Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklä-rung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

3.2.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren er-laubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auf-tragnehmers zählen als Arbeitszeit.

3.3.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestal-tungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Män-gelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestal-tungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind ge-sondert zu vergüten.

3.4.

Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.

3.5.

Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber ob-liegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftrag-geber sowie höhere Gewalt.

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter, wenn nicht anders vereinbart, tätig.

4.2.

Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen des Auftraggebers im vertraglich vereinbar-ten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

4.3.

Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber, wenn nicht anders vereinbart, binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzpro-dukte (z.B. Printprodukte) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5. Vergütung und Auslagen

5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird

der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet.

5.2. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises be-rechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. In-soweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristge-rechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragneh-mers: [bitte Kontodaten eintragen]

5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter an-gemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rück-trittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auf-tragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor der Über-gabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig. 5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Lollar/Salzzböden aus. Die An-fahrt im Umkreis von 30 km von Ort wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, mit pauschal 50 € berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,65 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erfor-derlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.6. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Auftragsorts zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitster-minen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftragge-bers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgelt-lich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

6. Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

6.1.

Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ge-gen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 dieser Vereinba-rung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.

6.3.

Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu ver-schulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung er-stattet.

6.4.

Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt. 7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Ei-gentum des Auftragnehmers.

7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den für einen Zeit-raum von 2 Jahren, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht der Vervielfälti-gung und der Weitergabe an Dritte wird nicht eingeräumt, es sei denn es wird gesondert vereinbart. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

8. Haftung

8.1.

Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2.

In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht ab-weichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.3.

Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischer-weise zu erwarten sind.

8.4.

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehen-den Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.5.

Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

9.1.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbe-strittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Gel-tendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

9.2.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

10. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers

10.1.

Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

10.2.

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftrag-gebers in Berührung kommen.

10.3.

Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

11. Textform

11.1.

Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Par-teien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vor-rang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

12. Anzuwendendes Recht

12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufent-haltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Lollar. Der Gerichtsstand ist Gießen soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Ge-richtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf-enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Ge-richt an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.